Meine Frau und ich haben gerade geheiratet, leben aber jeder in seiner eigenen Wohnung zur Miete. Zumindest wird sich das in den nächsten Monaten auch noch nicht ändern.
Sie erhält Hilfe zum Lebensunterhalt und hat Anspruch auf ALG II (zur Zeit langfristig krank). Ich bin nicht antragsberechtigt (Beamter) und voll berufstätig.
Wir sind gegenseitig nicht befugt, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Nach meinem Verständnis stellen wir somit (zumindest momentan) KEINE Bedarfsgemeinschaft dar. Somit kann doch auch das JobCenter bzw. das Amt für Arbeit aich keine Angaben von mir erwarten und meine Frau neu berechnen.
Oder schätze ich das falsch ein?