Hallo Tobi,
so wie es aussieht, werden Sie als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Dann ist das Einkommen Ihrer Freundin mit gewissen absetzbeträgen bei Ihnen leistungsmindernd zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Hallo Tobi,
so wie es aussieht, werden Sie als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Dann ist das Einkommen Ihrer Freundin mit gewissen absetzbeträgen bei Ihnen leistungsmindernd zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt