Wenn man in einen Haus wohnt jeder aber seine eigene Wohnung hat in diesem Haus und ein gemeinsames Kind mit in diesem Haus, gelten dann beide Parteien als eine Bedarfsgemeinschaft?
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Wenn man in einen Haus wohnt jeder aber seine eigene Wohnung hat in diesem Haus und ein gemeinsames Kind mit in diesem Haus, gelten dann beide Parteien als eine Bedarfsgemeinschaft?