Hallo Nicole,
Sie wohnen in getrennten Wohnungen? Wie soll dann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen? Oder wohnen Sie doch in einer Wohnung?
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Hallo Nicole,
Sie wohnen in getrennten Wohnungen? Wie soll dann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen? Oder wohnen Sie doch in einer Wohnung?
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt