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Channel: Kommentare zu: Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens
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Von: Rechtsanwalt S. Nippel

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Hallo Anke,

wenn Sie tatsächlich keine Bedarfsgemeinschaft sind und Sie auch nur als WG zusammen wohnen, so ist im Ergebnis nur die Frage geklärt werden müssen, ob Ihrem Partner eine Haushaltsersparnis anzurechnen ist und nur ein Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe 2 zu gewähren ist. Es geht also im Ergebnis nur um die Frage, ob Ihr Partner für den Regelbedarf 432 € oder 389 € erhält. Die Kosten der Unterkunft müssen bei beiden übernommen werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt


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