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Channel: Kommentare zu: Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens
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Von: Rechtsanwalt S. Nippel

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Hallo Herr Wronka,

zunächst wird das Jobcenter möglicherweise Sie und Ihre Freundin (wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe) als Bedarfsgemeinschaft ansehen. Dann würde Ihr Einkommen leistungsmindernd angerechnet.

Wenn Sie aber lediglich eine WG bilden (sie also nicht gemeinsam wirtschaften) und der Mietpreis von 400,00 € auch angemessen sein sollte, so käme in Betracht, dass Ihre Freundin den Regelbedarf in Höhe von 432 € sowie die angemessenen Kosten der Unterkunft in Höhe von 400 € erhält.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt


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