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Channel: Kommentare zu: Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens
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Von: Kamil Wronka

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Ich besitze eine Eigentumswohnung und meine Freundin ist Azubi.

Im Probejahr steht ihr noch der Regelsatz zu – 432 €.

Ich habe ein Mietvertrag mit meiner Freundin aufgesetzt wo ich eine Miete von 380 € berechne und dem Jobcenter gegeben.

Bekommt sie das Probejahr dann 800 € und danach gar nichts mehr?

Ich bin natürlich Selbstverdiener.

Danke im voraus


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