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Channel: Kommentare zu: Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens
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Von: Anke

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Mein Partner zieht vorübergehend bei mir ein bis er wieder eine Wohnung gefunden hat. Der Vermieter duldet es, befristet auf einige Monate. Dadurch werden die Nebenkosten auch erhöht. Mein Partner bezieht ALG II, ich bekomme Rente und Wohngeld. Er ist jetzt ja wohnungslos, da der Mietvertrag auf meinen Namen läuft. Bei der Stadt ist er schon auf meine Anschrift umgemeldet. Was müssen wir als nächstes tun? Wir sind ja keine Bedarfsgemeinschaft. Jeder zahlt seine eigenen Sachen (Versicherungen). Stromkosten würde er mir anteilig von seinem ALG II-Satz zahlen. Wie sieht das mit den Kosten für NK und Heizung aus? Muß ich das allein zahlen oder müßte er das von seinem ALG II-Satz selber zahlen? Kriegt er trotzdem seinen vollen ALG-Satz? Mit meiner kleinen Rente + Wohngeld komme ich gut klar, aber für 2 Personen reicht das Geld nicht aus!


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