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Channel: Kommentare zu: Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens
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Von: Ottilie

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Hallo Herr Nippel,

ich werde Alg II beantragen.

Ich wohne mit meinem Partner in der Wohnung seines Vaters zur Miete. D. h. ich bezahle für die Hälfte der Wohnung Miete und Nebenkosten. Auch sonst bilden wir keine Wirtschaftsgemeinschaft, d. h. seit wir zusammenleben (seit mehr als drei Jahren) führe ich z. B. ein monatliches Lebensmittelkonto, in dem ich alle Kosten der Einkäufe notiere, die wir dann teilen. Muss ich jetzt dennoch eine Bedarfsgemeinschaft angeben oder sind wir dann eine Wohngemeinschaft?


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