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Channel: Kommentare zu: Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens
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Von: Nicole

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Ich bin bei meinem Partner damals, weil wir uns getrennt haben, im Dezember ausgezogen und habe Hartz 4 beantragt.

Dies würde auch bewilligt und die Leistungen wurden Bez.

Wir haben einen gemeinsamen 1 jährigen Sohn, der bei mir lebt.

Seit Ende Februar sind wir wieder zusammen, aber wohnen noch getrennt und hauswirtschaften auch getrennt.

Mein Freund hat eine feste Arbeit.

Jetzt habe ich am Freitag einen Brief bekommen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden und weil er arbeiten geht bekomme ich keine Leistungen mehr.

Aber wir sind doch keine Bedarfsgemeinschaft, weil wir sowohl getrennt leben als auch getrennt hauswirtschaften oder??

Wie soll ich denn dann meine Miete und alles andere zahlen??

LG


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